ADSp

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen, deutschen Spediteur Bedingungen, jeweils neuster Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschaden nach §431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5,- €/Kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/Kg sowie ferner je Schadenfall bzw. Schadenereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/Kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art 20, 21, CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feure an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMI genannten Voraussetzungen nicht für natürliches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet.